Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ/BIS) warnt in einem neuen Papier davor, dass Krypto-Selbstverwahrung zur nächsten Schwachstelle bei der Bekämpfung von Geldwäsche werden könnte. Die Logik dahinter: Wenn Regulierer andere Zahlungswege stärker kontrollieren, verschwinden illegale Geldflüsse nicht – sie weichen aus auf Kanäle mit geringerer Entdeckungswahrscheinlichkeit.
BIS: Self-Hosted Wallets entziehen sich häufiger der Kontrolle
Im Fokus stehen sogenannte Self-Hosted Wallets (auch „Self-Custody“): Wallets, die Nutzer komplett selbst kontrollieren, ohne Bank oder Krypto-Dienstleister als Zwischeninstanz. Genau das ist laut BIS der entscheidende Unterschied zu „hosted“ Wallets bei Börsen oder Verwahrern: Dort gibt es in der Regel einen identifizierbaren Anbieter, der Kundenprüfungen (KYC) durchführen, Transaktionen überwachen und verdächtige Aktivitäten melden kann.
Bei Self-Hosted Wallets läuft die Abwicklung dagegen über eine öffentliche, erlaubnisfreie Blockchain – ohne zentrale Stelle, die für die Aktualisierung von Konten verantwortlich ist oder regulatorische Pflichten übernimmt. Aus Sicht der Autoren sinken damit ohne zusätzliche Maßnahmen die Chancen, illegale Aktivitäten zu entdecken und zu verfolgen.
„Wasserbett-Effekt“: Druck auf ein System verlagert Risiken in ein anderes
Die BIS beschreibt diesen Ausweichmechanismus als „Waterbed Effect“ (Wasserbett-Effekt): Wird ein Bereich stärker reguliert, „ploppt“ das Problem an anderer Stelle wieder hoch. Unterschiede bei der Entdeckungswahrscheinlichkeit führen demnach zu einer Art Arbitrage zwischen Zahlungsinstrumenten – was langfristig die Wirksamkeit von AML/CFT-Regeln (Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsbekämpfung) schwächen könne.
Besonders brisant ist laut Papier der Vergleich mit Bargeld. Zwar biete Bargeld traditionell wenig Transparenz, doch es hat praktische Nachteile: Es ist unhandlich, schwer in großen Mengen zu transportieren und riskant zu lagern. Selbstverwahrte Kryptoassets haben diese „Reibung“ nicht – sie lassen sich schnell und grenzüberschreitend bewegen, was die Lücke bei fehlenden Intermediären zusätzlich vergrößern könne.
EU als Beispiel: Strenge Regeln für Anbieter, indirekte Regeln für Selbstverwahrung
Als Fallstudie nennt die BIS vor allem die EU. Dort werden „hosted“ Wallets und Krypto-Dienstleister über den Rahmen für Crypto-Asset Service Provider (CASPs), erweiterte Überwachungspflichten und die Travel Rule deutlich stärker in die Geldwäscheaufsicht eingebunden. Dienste und Wallets, die gezielt Anonymisierung ermöglichen, geraten dabei zunehmend aus dem regulierten Bereich.
Self-Hosted Wallets werden hingegen nur indirekt erfasst: Umfassende Sorgfalts- und Monitoringpflichten greifen vor allem dann, wenn ein CASP an einer Transaktion beteiligt ist – also wenn etwa Geld von oder zu einer Börse fließt. In solchen Fällen müssen CASPs das Geldwäscherisiko bewerten und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die BIS hebt zudem eine konkrete Asymmetrie hervor: In der EU gilt für Bargeld ein Transaktionslimit von 10.000 Euro. Für selbstverwahrte Kryptoassets gebe es dagegen keine vergleichbaren Transaktions- oder Haltegrenzen. Das könne laut Papier einen Anreiz schaffen, dass kriminelle Akteure ihre Aktivitäten von Bargeld hin zu selbstverwahrten Krypto-Wallets verlagern.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag die gesamte Marktkapitalisierung des Kryptomarkts bei rund 2,37 Billionen US-Dollar.
